Ob Meditationshilfen oder Programme für Rückentraining: Gesundheitsapps für das Smartphone sind weit verbreitet. Nun können manche Apps als digitale Gesundheitsanwendung (Diga) auf Rezept verschrieben werden.
Geprüft und nützlich
Gesundheitsapps gibt es viele – aber ob eine App auch eine digitale Gesundheitsanwendung ist, das entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die App muss dazu mehrere Kriterien erfüllen: So muss nachgewiesen sein, dass die App bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung einer bestimmten Erkrankung unterstützt. Zusätzlich muss die App gut zu bedienen sein, und auch der Datenschutz und die Datensicherheit müssen sichergestellt sein. Wenn das BfArM eine App als digitale Gesundheitsanwendung einstuft, kann die App von der Ärzt*in verordnet werden. Die Kosten von oft mehreren hundert Euro übernimmt dann die Krankenkasse.
Seit 2020 verordnungsfähig
Aktuell sind knapp 50 Apps als digitale Gesundheitsanwendung zugelassen, darunter Programme gegen Tinnitus, Rückenschmerzen, Diabetes oder zur Bewältigung von depressiven Episoden. Diese Apps auf Rezept gibt es seit 2020, im ärztlichen Praxisalltag ist deren Nutzung allerdings noch nicht weit verbreitet. Derzeit sind viele Apps in Entwicklung, so dass es in Zukunft vermutlich viele weitere verschreibungsfähige Programme geben wird. Interessierte Patient*innen können sich bei den Krankenkassen oder direkt beim BfArM über digitale Gesundheitsanwendungen informieren. Letztere bietet ein im Internet frei einsehbares Verzeichnis, in dem sämtliche zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen aufgelistet sind.
Quellen: