Immer noch versterben viele Patient*innen am Herzinfarkt, weil sie nicht rechtzeitig in die Klinik gebracht werden. Wer aber die Warnsignale bei sich und Anderen rechtzeitig erkennt, kann Leben retten.
Nicht zögern
Verschließt ein Gerinnsel ein Herzkranzgefäß, wird das Herz nicht mehr mit Sauerstoff versorgt. Innerhalb kurzer Zeit wird der Herzmuskel geschädigt. Herzrhythmusstörungen führen dann zum Herzstillstand. Helfen kann dann nur noch ein Notfallteam. „Fatalerweise zögern Betroffene bei einem Herzinfarkt immer noch zu lange, den Notruf 112 abzusetzen, damit ein Rettungswagen mit Notarzt kommt“ beklagt Thomas Voigtländer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. Woran aber lässt sich ein Herzinfarkt erkennen?
Schmerzen nicht auf die leichte Schulter nehmen
Herzinfarktpatienten haben starke Schmerzen. Das Problem: Oft können Betroffene die Schmerzen nicht richtig zuordnen. Relativ gut gelingt das, wenn die Schmerzen im Brustkorb hinter dem Brustbein auftreten und mit einem Engegefühl einhergehen. Strahlen die Schmerzen aber in Rücken, Bauch, Hals und oder Arme aus, werden sie oft mit Magen- oder Rückenschmerzen verwechselt. Dabei sind diese „untypischen“ Schmerzen gar nicht selten und gerade im Alter und bei Frauen die einzigen Symptome. Zusätzliche Alarmzeichen sind Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit, Schwitzen und Schwindel.
Auch in Zeiten von Corona den Notdienst rufen
Wer dann Hemmungen hat, die Rettung zu verständigen, sollte sich klarmachen: Je früher die Patient*in ins Krankenhaus kommt, desto größer sind die Überlebenschancen. Die erste Stunde nach dem Herzinfarkt, die sogenannte „Golden hour“, ist dabei entscheidend. „Je weniger Zeit zwischen Auftreten der ersten Symptome und dem Erreichen der Klinik mit dem Herzkatheterlabor verstreicht, wo das verstopfte Herzkranzgefäß vom Blutgerinnsel befreit wird, desto weniger Schaden erleidet der Herzmuskel“ betont Voigtländer.
Das gilt auch trotz steigernder Fallzahlen an Corona-Infizierten: Die rasche Versorgung von Herzinfarktpatienten ist lebensnotwendig und gesichert.
Quelle: Deutsche Herzstiftung