Statt schlucken einfach cremen – Schmerzgele mit Diclofenac helfen genau dort, wo sie gebraucht werden. Weil die Haut aber nur einen kleinen Teil des Wirkstoffes aufnimmt, landet der Rest im Abwasser. Für die Umwelt bleibt das nicht ohne Folgen.
Von der Haut ins Abwasser
Diclofenac (z. B. Voltaren) ist ein bewährtes Schmerzmittel. Als Tablette eingenommen kann es auf Dauer allerdings die Magenschleimhaut angreifen. Praktisch, dass es den Wirkstoff auch als Gel zum Auftragen auf die Haut gibt. Anstatt den Umweg über Verdauungstrakt und Blutkreislauf zu nehmen, gelangt das Medikament so direkt an die schmerzende Stelle. Vom Körper aufgenommen wird aber nur ein kleiner Teil des Medikaments. Circa 90 Prozent verbleiben auf der Haut – und gelangen nach dem Auftragen ins Abwasser, etwa beim Händewaschen oder Duschen.
Für Greifvögel so giftig wie Zyankali
Kläranlagen beseitigen den Wirkstoff in aller Regel nicht, weil nur wenige Anlagen mit dem dafür nötigen Ozon oder Wasserstoff arbeiten. In der Konsequenz gelangt Diclofenac ungefiltert in die Umwelt und bedroht dort mehrere Wildtierarten wie Greifvögel, Fischotter oder Forellen. Für Greifvögel, so die Aussage des Veterinärmediziners Jürgen Dämmgen, ist der Wirkstoff so gefährlich wie Zyankali. Schon in den 90er-Jahren fielen dem Medikament in Pakistan drei Greifvogelarten beinahe komplett zum Opfer.
Hände mit Papierhandtüchern abwischen
Wer die Umwelt schützen will, muss deswegen aber nicht auf Diclofenac-Schmerzgele verzichten. Ein paar einfache Regeln helfen, die Belastung der Umwelt deutlich zu reduzieren:
- Hände nach dem Auftragen des Gels mit einem Papierhandtuch reinigen: Zunächst die Innenfläche, dann den Handrücken und schließlich den Daumen und die Haut zwischen den Fingern. Nach jedem Schritt das Papierhandtuch einmal falten und es am Schluss in den Restmüll werfen.
- Nur die unbedingt nötige Menge Diclofenac auftragen. Meist genügt eine kirsch- bis walnusskerngroße Menge.
- Die Haut erst waschen, wenn das Gel eingetrocknet ist.
Quelle: Deutsche Apothekerzeitung, Nr.8/2022