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Ultraschall ersetzt das Röntgen

Unterarm gebrochen?

Dr. med. Sonja Kempinski, 21.02.2024

Unkomplizierte kindliche Unterarmbrüche werden meist mit einer Ruhigstellung im Gips behandelt. Bildnachweis: © mauritius images / Westend61 / Ramon Espelt

Bei Verdacht auf einen Armbruch war bisher die Röntgenaufnahme selbstverständlich. Für Kinder ändert sich das jetzt: Denn Frakturen von Unterarm und Ellenbogen kann man auch mit dem Ultraschall zuverlässig erkennen.

Strahlenbelastung vermeiden

Knochen und Gelenke lassen sich mithilfe von Röntgenaufnahmen sehr gut beurteilen. Doch Röntgenaufnahmen bedeuten immer auch eine Strahlenbelastung für den Körper. Besonders gilt dies für Kinder - denn wachsendes Gewebe ist besonders strahlensensibel. Moderne Verfahren helfen dabei, die Strahlendosis bei kleinen Patient*innen gering zu halten. Am besten ist es jedoch, wenn überhaupt nicht geröntgt werden muss.

Das ist inzwischen bei einer besonders häufigen Verletzung im Kindesalter der Fall, dem gebrochenen Unterarm oder Ellenbogen. Beide Brüche lassen sich zuverlässig ganz ohne Strahlen mit dem Ultraschall diagnostizieren. Eine Röntgenuntersuchung ist deshalb nur noch in den seltenen Fällen erforderlich, wenn die Sonographie nicht eindeutig ist. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) nach ausgiebiger Prüfung der aktuellen Studienlage.

Kind muss nicht von den Eltern getrennt werden

Die Ultraschalluntersuchung weist noch zwei weitere Pluspunkte auf. Im Gegensatz zum Röntgen lässt sie sich in einer schmerzarmen Armhaltung durchführen. Und weil beim Ultraschall keine Röntgenstrahlen zum Einsatz kommen, muss sich das Kind dabei auch nicht von seinen Eltern trennen. Beides ist besonders wichtig, denn Armbrüche sind bei Kindern meist mit starken Schmerzen und großer Angst verbunden.

Unklar ist, ob die Ultraschalldiagnostik auch bei kindlichen Oberarmbrüchen das Röntgen ersetzen kann. Dafür gibt es noch nicht genügend Daten. Jetzt wird aber eine Studie gestartet, die genau diese Frage beantworten soll.

Quelle: Ärzteblatt

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